Kurze Antwort
Richtig sind: Rabenkrähe und Kolkrabe.
Richtig sind Rabenkrähe und Kolkrabe. Der Kolkrabe ist bundesweit im BJG gelistet (ganzjährig geschont); die Rabenkrähe gehört nicht überall zum Bundesjagdrecht, wurde aber in vielen Ländern landesrechtlich dem Jagdrecht unterstellt. Saatkrähe und Eichelhäher unterliegen grundsätzlich dem Naturschutzrecht. Hinweis: Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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