NiedersachsenRechtNDS-RE-28-2022

Welche der genannten Rabenvogelarten zählt jagdrechtlich zum Wild?

Kurze Antwort

Richtig sind: Rabenkrähe und Kolkrabe.

  • A)Rabenkrähe
  • B)Saatkrähe
  • C)Eichelhäher
  • D)Kolkrabe
Erklärung

Richtig sind Rabenkrähe und Kolkrabe. Der Kolkrabe ist bundesweit im BJG gelistet (ganzjährig geschont); die Rabenkrähe gehört nicht überall zum Bundesjagdrecht, wurde aber in vielen Ländern landesrechtlich dem Jagdrecht unterstellt. Saatkrähe und Eichelhäher unterliegen grundsätzlich dem Naturschutzrecht. Hinweis: Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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