NiedersachsenRechtNDS-RE-307-2022

Welche der hier genannten Gegenstände sind Feuerwaffen im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig sind: Einläufige Waffen mit Luntenzündung, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde. und Einläufige Waffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde.

  • A)Einläufige Druckluftwaffen, deren Modell nach dem 01.01.1871 entwickelt wurde.
  • B)Einläufige Waffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde.
  • C)Einläufige Waffen mit Luntenzündung, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde.
Erklärung

Feuerwaffen treiben das Geschoss mit heißen Gasen (explosiver Treibladung) durch den Lauf. Zündnadel- und Luntenschlosswaffen nutzen Treibladungen und sind daher Feuerwaffen, auch wenn ihre Modelle vor 1871 liegen. Druckluftwaffen nutzen keine heißen Gase, sondern Luft-/Federdruck – sie sind Schusswaffen, aber keine Feuerwaffen.

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