NiedersachsenRechtNDS-RE-310-2022

Welche der hier genannten Gegenstände sind keine Schusswaffen, bzw. ihnen gleichgestellte Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig sind: Harpunen mit stark gespanntem Gummi als Antrieb. und Präzisionsschleudern.

  • A)Harpunen mit stark gespanntem Gummi als Antrieb.
  • B)<p>Waffen mit einer Mündungsenergie von weniger als 7,5 Joule, bei denen die Geschosse durch Federdruck durch einen Lauf getrieben werden</p>
  • C)Präzisionsschleudern.
Erklärung

Richtig sind Harpunen mit Gummizug und Präzisionsschleudern, weil sie ihre Geschosse nicht durch einen Lauf treiben und damit keine Schusswaffen sind. Federdruckwaffen unter 7,5 J mit „F im Fünfeck“ treiben das Projektil durch einen Lauf und gelten daher als Schusswaffen (wenn auch teils erlaubnisfrei).

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