NiedersachsenRechtNDS-RE-311-2022

Welche der hier genannten Gegenstände sind keine Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig sind: Bolzenschussgeräte für das Schlachtgewerbe. und Böller.

  • A)<p>Einläufige Waffen mit Funkenzündung (Steinschloss), deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde.</p>
  • B)Bolzenschussgeräte für das Schlachtgewerbe.
  • C)Böller.
Erklärung

Richtig sind Bolzenschussgeräte und Böller, weil sie keine Geschosse durch einen Lauf treiben: Bolzenschussgeräte dienen der Betäubung im Schlachtbetrieb, Böller erzeugen nur Knall/Gasdruck für Brauchtum. Einläufige Steinschlosswaffen (Modell vor 1871) sind trotz Alter Schusswaffen, da sie Projektile durch einen Lauf verschießen.

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