Kurze Antwort
Keine wesentlichen Teile sind der Klappschaft für Flinten und das Ersatzmagazin für Büchsen; die Wechseltrommel eines Revolvers gilt hingegen als wesentliches Teil.
Wesentliche Teile sind u. a. Lauf, Patronenlager, Verschluss sowie bei Kurzwaffen das Griffstück und beim Revolver die Trommel. Schaft und Magazin zählen nicht zu den wesentlichen Teilen im Sinne des Waffengesetzes.
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