NiedersachsenRechtNDS-RE-351-2022

Welche der hier genannten Gegenstände sind Munition im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig ist: Schrotpatronen.

  • A)Hohlspitzgeschosse für Kurzwaffen
  • B)Armbrustbolzen
  • C)Schrotpatronen
Erklärung

Richtig ist nur: Schrotpatronen. Munition im Sinne des WaffG ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmt und umfasst Patronenmunition (Hülse + Ladung + Geschoss). Hohlspitzgeschosse allein sind nur Geschosse (kein Ladungsträger), Armbrustbolzen sind keine Munition für Schusswaffen.

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