Kurze Antwort
Soft-Air-Waffen mit über 0,5 Joule sowie Federdruckwaffen unter 7,5 Joule, deren Geschosse durch einen Lauf getrieben werden, gelten als Schusswaffen bzw. gleichgestellte Gegenstände; Präzisionsschleudern zählen nicht dazu.
Maßgeblich ist der Geschossantrieb durch einen Lauf bzw. die Einstufung als gleichgestellt. Soft-Air über 0,5 J sind waffenrechtlich relevant; Federdruckwaffen <7,5 J mit „F im Fünfeck“ sind Schusswaffen. Schleudern haben keinen Lauf.
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