Kurze Antwort
Schusswaffen sind hier das Druckluftgewehr mit „F im Fünfeck“ und die Doppelflinte; das Blasrohr ist keine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes.
Schusswaffen treiben ein Geschoss durch einen Lauf; dazu zählen Druckluftwaffen mit „F“ und Feuerwaffen wie Flinten. Ein Blasrohr nutzt reine Atemluft ohne waffenrechtliche Einstufung als Schusswaffe.
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