NiedersachsenRechtNDS-RE-306-2022

Welche der hier genannten Gegenstände sind Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Schusswaffen sind hier das Druckluftgewehr mit „F im Fünfeck“ und die Doppelflinte; das Blasrohr ist keine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes.

  • A)Blasrohr
  • B)Druckluftgewehr mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“
  • C)Doppelflinte
Erklärung

Schusswaffen treiben ein Geschoss durch einen Lauf; dazu zählen Druckluftwaffen mit „F“ und Feuerwaffen wie Flinten. Ein Blasrohr nutzt reine Atemluft ohne waffenrechtliche Einstufung als Schusswaffe.

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