Kurze Antwort
Eine Doppelflinte ist im Sinne des Waffengesetzes eine Einzelladerwaffe.
Die beiden Läufe werden jeweils von Hand mit einer Patrone geladen; die Doppelflinte besitzt kein Magazin. Eine halbautomatische Pistole und ein Schreckschussrevolver zählen dagegen nicht als Einzellader.
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