NiedersachsenRechtNDS-RE-303-2022

Welche der hiergenannten Gegenstände sind Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Schusswaffen sind hier das Druckluftgewehr mit „F im Fünfeck“ und die Doppelflinte; die Armbrust ist keine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes.

  • A)Druckluftgewehr mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“
  • B)Armbrust
  • C)Doppelflinte
Erklärung

Schusswaffen treiben Geschosse durch einen Lauf. Das „F im Fünfeck“ kennzeichnet erlaubnisfreie Druckluftschusswaffen bis 7,5 Joule; die Doppelflinte ist eine Feuerwaffe. Die Armbrust gilt waffenrechtlich nicht als Schusswaffe.

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