Kurze Antwort
Schusswaffen sind hier das Druckluftgewehr mit „F im Fünfeck“ und die Doppelflinte; die Armbrust ist keine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes.
Schusswaffen treiben Geschosse durch einen Lauf. Das „F im Fünfeck“ kennzeichnet erlaubnisfreie Druckluftschusswaffen bis 7,5 Joule; die Doppelflinte ist eine Feuerwaffe. Die Armbrust gilt waffenrechtlich nicht als Schusswaffe.
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