NiedersachsenRechtNDS-RE-325-2022

Welche der nachfolgend genannten Gegenstände sind gemäß Waffengesetz verboten?

Kurze Antwort

Richtig ist: für Schusswaffen bestimmte Zielscheinwerfer.

  • A)Schalldämpfer
  • B)Bajonette für Langwaffen
  • C)für Schusswaffen bestimmte Zielscheinwerfer
Erklärung

Richtig ist: für Schusswaffen bestimmte Zielscheinwerfer. Diese Vorrichtungen beleuchten das Ziel und sind nach Anlage 2 WaffG ausdrücklich verboten. Schalldämpfer und Bajonette sind nicht per se verboten; Schalldämpfer stehen der Schusswaffe gleich und sind erlaubnispflichtig, Bajonette sind erlaubnisfrei.

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