Kurze Antwort
Richtig sind: Butterflymesser und Schlagringe.
Richtig sind Butterflymesser und Schlagringe: Beide sind nach Anlage 2 WaffG ausdrücklich verbotene Gegenstände, weil sie primär als Angriffswaffen gelten und ein hohes Missbrauchspotenzial haben. Teleskopschlagstöcke sind zwar Hiebwaffen, aber nicht generell verboten, sondern je nach Kontext erlaubnispflichtig bzw. dem Führverbot unterliegend.
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