NiedersachsenRechtNDS-RE-327-2022

Welche der nachfolgend genannten Gegenstände sind gemäß Waffengesetz verboten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Büchsenpatronen mit Treibspiegelgeschossen und Kleinkaliberpatronen mit Leuchtspurgeschossen.

  • A)Kurzwaffenpatronen mit Hohlspitzgeschossen
  • B)Büchsenpatronen mit Treibspiegelgeschossen
  • C)Kleinkaliberpatronen mit Leuchtspurgeschossen
Erklärung

Richtig sind Treibspiegel- und Leuchtspurmunition: Treibspiegelgeschosse (Sabots) in Büchsenpatronen sowie Leuchtspurmunition (auch im KK) sind nach WaffG verboten. Hohlspitzgeschosse für Kurzwaffen sind für Jäger nicht verboten; das Verbot betrifft vor allem Leuchtspur und bestimmte Sondergeschosse wie Treibspiegel.

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