NiedersachsenRechtNDS-RE-563-2022

Welche der nachfolgenden Handlungen sind nach der Bundeswildschutzverordnung verboten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Bestimmte Wildarten in Besitz zu nehmen oder zu erwerben und Bestimmte Wildarten abzugeben, anzubieten oder sonst in den Verkehr zu bringen.

  • A)Die Treibjagd bei Neuschnee auszuüben
  • B)Bestimmte Wildarten in Besitz zu nehmen oder zu erwerben
  • C)Bestimmte Wildarten abzugeben, anzubieten oder sonst in den Verkehr zu bringen
  • D)In der Dämmerung auf Wild zu schießen
Erklärung

Nach BWildSchV (Anlage 1) ist der Besitz, Erwerb sowie das Abgeben/Anbieten/Inverkehrbringen bestimmter besonders geschützter Arten verboten. Ziel ist der Artenschutz, nicht die Jagdausübung an sich. Treibjagd bei Neuschnee und Schießen in der Dämmerung sind nicht Gegenstand der BWildSchV-Verbote.

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