NiedersachsenRechtNDS-RE-287-2022

Welche der nachgenannten Aufgaben hat der Jagdbeirat bei der Jagdbehörde?

Kurze Antwort

Der Jagdbeirat berät die Jagdbehörde in grundsätzlichen Jagdangelegenheiten, wichtigen Einzelfragen sowie bei der Genehmigung oder Festsetzung von Abschussplänen.

  • A)Er setzt die Höhe der Jagdpachtpreise verbindlich fest
  • B)Er berät die Jagdbehörde in allen Jagdangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung sowie in wichtigen Einzelfragen
  • C)Er ist für die Durchführung der Jagdgebrauchshundeprüfungen verantwortlich
  • D)Er ist für die Durchführung der Jägerprüfung zuständig
  • E)Er berät die Jagdbehörde bei der Genehmigung oder Festsetzung von Abschussplänen
Erklärung

Der Jagdbeirat ist ein beratendes Gremium und setzt weder Jagdpachtpreise fest noch führt er Hunde- oder Jägerprüfungen durch. Bei Abschussplänen hat er eine wichtige Mitwirkungsfunktion.

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