NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-180-2022

Welche der nachgenannten Aussage zum Begriff Kahlschlag nach dem Niedersächsischen Waldgesetz ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Kahlschläge über 1 ha Größe sind anzeigepflichtig.

  • A)In Niedersachsen sind Kahlschläge grundsätzlich verboten
  • B)Kahlschläge über 1 ha Größe sind anzeigepflichtig

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