NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-180-2022

Welche der nachgenannten Aussage zum Begriff Kahlschlag nach dem Niedersächsischen Waldgesetz ist richtig?

Kurze Antwort

Nach dem Niedersächsischen Waldgesetz sind Kahlschläge über 1 Hektar Größe anzeigepflichtig.

  • A)In Niedersachsen sind Kahlschläge grundsätzlich verboten
  • B)Kahlschläge über 1 ha Größe sind anzeigepflichtig
Erklärung

Kahlschläge sind in Niedersachsen nicht generell verboten. Überschreiten sie jedoch 1 ha, muss der Eingriff der zuständigen Behörde angezeigt werden, um Waldfunktionen und Wiederbewaldung zu sichern.

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