Kurze Antwort
Nach dem Niedersächsischen Waldgesetz sind Kahlschläge über 1 Hektar Größe anzeigepflichtig.
Kahlschläge sind in Niedersachsen nicht generell verboten. Überschreiten sie jedoch 1 ha, muss der Eingriff der zuständigen Behörde angezeigt werden, um Waldfunktionen und Wiederbewaldung zu sichern.
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