NiedersachsenRechtNDS-RE-528-2022

Welche der nachgenannten Aussagen ist richtig?

Kurze Antwort

Die weidgerechte und den jagdrechtlichen Vorschriften entsprechende Jagdausübung stellt nach dem Tierschutzgesetz einen vernünftigen Grund zum Töten von Tieren dar.

  • A)Die weidgerechte, den jagdrechtlichen Vorschriften entsprechende Ausübung der Jagd stellt nach dem Tierschutzgesetz einen vernünftigen Grund zum Töten von Tieren dar
  • B)Jegliche Jagdhandlung stellt nach dem Tierschutzgesetz einen vernünftigen Grund zum Töten von Tieren dar
Erklärung

Nicht jede Jagdhandlung ist automatisch zulässig. Entscheidend ist, dass die Jagd rechtmäßig und weidgerecht ausgeübt wird.

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