Kurze Antwort
Die weidgerechte und den jagdrechtlichen Vorschriften entsprechende Jagdausübung stellt nach dem Tierschutzgesetz einen vernünftigen Grund zum Töten von Tieren dar.
Nicht jede Jagdhandlung ist automatisch zulässig. Entscheidend ist, dass die Jagd rechtmäßig und weidgerecht ausgeübt wird.
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