Kurze Antwort
Richtig sind: Das Kupieren ist grundsätzlich verboten mit Ausnahmen für jagdlich geführte Hunde, und das Kupieren darf ausschließlich ein Tierarzt vornehmen.
§ 6 Tierschutzgesetz verbietet Amputationen, lässt aber im Einzelfall Ausnahmen für jagdlich zu führende Hunde zu. Der Eingriff ist tierschutzrechtlich nur zulässig, wenn ein Tierarzt ihn durchführt; Züchter dürfen nicht selbst kupieren.
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