NiedersachsenRechtNDS-RE-64-2022

Welche der nachgenannten Aussagen über die Jagdgenossenschaft ist richtig?

Kurze Antwort

In einem nicht verpachteten Gemeinschaftsjagdrevier liegt das Jagdausübungsrecht bei der Jagdgenossenschaft, bei Verpachtung beim Pächter des Reviers.

  • A)In einem verpachteten Gemeinschaftsjagdrevier liegt das Jagdausübungsrecht bei der Jagdgenossenschaft
  • B)In einem nicht verpachteten Gemeinschaftsjagdrevier liegt das Jagdausübungsrecht bei der Jagdgenossenschaft
  • C)In einem verpachteten Gemeinschaftsjagdrevier liegt das Jagdausübungsrecht beim Pächter des Reviers
  • D)In einem Gemeinschaftsjagdrevier liegt das Jagdausübungsrecht bei jedem einzelnen Jagdgenossen
Erklärung

Die Jagdgenossenschaft ist im gemeinschaftlichen Jagdbezirk zunächst jagdausübungsberechtigt. Sie nutzt die Jagd in der Regel durch Verpachtung; dadurch wird der Pächter Jagdausübungsberechtigter.

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