Kurze Antwort
Bei Drück- und Riegeljagden ist der Einsatz freilaufender, brauchbarer Hunde zulässig; Verbote für das Erlegen von Rot- oder Rehwild bestehen dabei nicht pauschal, und Schüsse durch Durchgehschützen auf gesundes Wild in kurzer Distanz sind unzulässig.
Drück- und Riegeljagden arbeiten mit freilaufenden Stöber- oder Drückjagdhunden, damit das Wild ruhig anwechselt. Erlegungsverbote für Rot- oder Rehwild gibt es nicht generell, sondern nur nach Freigabe. Sicherheit hat Vorrang; Durchgehschützen schießen nicht auf gesundes Wild auf kurze Distanz.
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