Kurze Antwort
Richtig sind die Aussagen, dass Tümpel und Sümpfe als Lebensräume erhalten werden sollen und dass Feuchtwiesen nach dem niedersächsischen Naturschutzgesetz geschützte Biotope sind.
Feuchtbiotope wie Tümpel, Sümpfe und Feuchtwiesen sind wertvolle Äsungs‑ und Rückzugsräume für geschützte Arten und stehen unter besonderem Schutz. Trockenlegung oder Umbruch zur Feldnutzung widerspricht dem Naturschutzgedanken und ist unzulässig.
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