NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-184-2022

Welche der nachgenannten Aussagen zu Naturwäldern sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind die Aussagen, dass in Naturwäldern außer Forstschutz und Verkehrssicherung keine Bewirtschaftung oder Holzentnahme stattfindet und dass im Landeswald Naturwälder zur Erhaltung und Forschung natürlicher Wälder eingerichtet werden können; ein generelles Jagdverbot besteht nicht.

  • A)In Naturwäldern ist die Jagd grundsätzlich verboten
  • B)Abgesehen von notwendigen Maßnahmen des Forstschutzes und der Verkehrssicherung findet in Naturwäldern keine forstliche Bewirtschaftung und keine sonstige Holzentnahme statt
  • C)Im Landeswald können natürliche oder naturnahe Wälder als Naturwälder eingerichtet werden. Sie dienen der Erhaltung und Erforschung solcher Wälder
Erklärung

Naturwälder bleiben weitgehend der natürlichen Entwicklung überlassen; nur Sicherheits- und Schutzmaßnahmen sind zulässig. Landeswälder können als Naturwälder ausgewiesen werden, um Erhalt und wissenschaftliche Untersuchung zu sichern. Die Jagd ist dort nicht pauschal verboten.

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