Kurze Antwort
Richtig sind die Aussagen, dass in Naturwäldern außer Forstschutz und Verkehrssicherung keine Bewirtschaftung oder Holzentnahme stattfindet und dass im Landeswald Naturwälder zur Erhaltung und Forschung natürlicher Wälder eingerichtet werden können; ein generelles Jagdverbot besteht nicht.
Naturwälder bleiben weitgehend der natürlichen Entwicklung überlassen; nur Sicherheits- und Schutzmaßnahmen sind zulässig. Landeswälder können als Naturwälder ausgewiesen werden, um Erhalt und wissenschaftliche Untersuchung zu sichern. Die Jagd ist dort nicht pauschal verboten.
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