NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-244-2022

Welche der nachgenannten Aussagen zu Notwehr und Notstand sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind die Aussagen, dass Schusswaffeneinsatz als letztes geeignetes Mittel zulässig sein kann und dass Notwehr die erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff ist.

  • A)Ein Schusswaffeneinsatz kann dann rechtmäßig sein, wenn er das letzte geeignete Mittel ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwenden.
  • B)Flinten dürfen in Notwehrsituationen nicht verwendet werden.
  • C)Unter Notwehr wird die Verteidigungshandlung verstanden, die zur Abwendung eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs von sich erforderlich ist.
  • D)Auch wenn es die Umstände erlauben, brauchen Sie in keinem Fall vor dem Schusswaffengebrauch im Notwehrfall durch Zuruf, Warnschuss oder auf andere Weise zu warnen.
Erklärung

Notwehr nach § 32 StGB verlangt das mildeste wirksame Mittel; daher kann die Schusswaffe ultima ratio sein. Flinten sind nicht generell ausgeschlossen, und wenn möglich, ist eine Warnung vor dem Schuss geboten.

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