NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-225-2022

Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>In einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig), ab 200 kg Schrankgewicht dürfen 10 erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahrt werden.</p>.

  • A)<p>In einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig), unter 200 kg Gewicht dürfen bis zu 10 erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufbewahrt werden.</p>
  • B)<p>In einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelverschluss darf eine Kurzwaffe ohne die dazugehörige Munition aufbewahrt werden.</p>
  • C)<p>In einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig), ab 200 kg Schrankgewicht dürfen 10 erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahrt werden.</p>
Erklärung

Richtig ist nur Option 3. Beim 0er-Schrank ab 200 kg dürfen unbegrenzt viele Langwaffen und bis zu 10 Kurzwaffen zusammen mit Munition aufbewahrt werden. Option 1 ist falsch (unter 200 kg nur bis zu 5 Kurzwaffen), Option 2 ist falsch (Kurzwaffen gehören in einen 0/1-Schrank, nicht ins Stahlblechbehältnis – dieses ist nur Mindeststandard für Munition).

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