NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-224-2022

Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>In einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) darf eine unbegrenzte Anzahl erlaubnispflichtiger Langwaffen aufbewahrt werden.</p> und <p>In einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 1 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) darf eine unbegrenzte Anzahl Kurzwaffen mit zugehöriger Munition aufbewahrt werden.</p>.

  • A)<p>In einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) darf eine unbegrenzte Anzahl erlaubnispflichtiger Langwaffen aufbewahrt werden.</p>
  • B)<p>In einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) dürfen 12 Kurzwaffen mit zugehöriger Munition aufbewahrt werden.</p>
  • C)<p>In einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 1 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) darf eine unbegrenzte Anzahl Kurzwaffen mit zugehöriger Munition aufbewahrt werden.</p>
Erklärung

Richtig sind 1 und 3: Im 0er-Schrank darfst du unbegrenzt viele Langwaffen lagern; Kurzwaffen sind dort aber mengenbegrenzt (max. 5 unter 200 kg, max. 10 ab 200 kg). Im 1er-Schrank dürfen Lang- und Kurzwaffen in unbegrenzter Zahl zusammen mit Munition aufbewahrt werden. Option 2 ist falsch, weil 12 Kurzwaffen im 0er-Schrank nicht zulässig sind.

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