Kurze Antwort
Richtig sind: <p>Inhaber gültiger Jahresjagdscheine bedürfen zum Erwerb von Jagdlangwaffen keiner weiteren Erlaubnis wie z. B. einer Waffenbesitzkarte mit Voreintrag.</p> und <p>Unter dem Führen einer Waffe wird die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums verstanden.</p>.
Richtig sind 1 und 2: - 1: Mit gültigem Jahresjagdschein darfst du Jagdlangwaffen ohne Voreintrag erwerben; du musst den Erwerb aber binnen 14 Tagen in der WBK eintragen lassen. - 2: „Führen“ heißt, die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb von Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum auszuüben. - 3 ist falsch: Vorübergehendes Überlassen zur sicheren Verwahrung/Beförderung an einen WBK-Inhaber ist erlaubnisfrei.
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