Kurze Antwort
Richtig sind die Aussagen 1 und 3; 2 und 4 sind falsch.
Der Transport ohne Erlaubnis ist zulässig, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit und der Zweck vom Bedürfnis gedeckt ist. Jäger dürfen im Rahmen der befugten Jagdausübung, inkl. Ein-/Anschießen, schussbereit führen; Besorgungsumwege und das Verbot bei Hundeausbildung sind falsch.
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