Kurze Antwort
Richtig sind: <p>Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheines darf ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zum Jagdschutz oder zum Forstschutz führen und mit ihnen schießen.</p> und <p>Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheines darf ohne Erlaubnis die Jagdwaffe auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd zugriffsbereit aber nicht schussbereit führen.</p>.
Richtig sind 2 und 3: Jäger dürfen im Rahmen der befugten Jagdausübung ohne Waffenschein schussbereit führen und schießen – dazu zählen Jagdschutz und Forstschutz. Auf dem direkten Hin- und Rückweg zur Jagd ist Führen ohne Erlaubnis nur zugriffsbereit, aber nicht schussbereit zulässig. Aussage 1 ist falsch, da für das Führen zur Selbstverteidigung ein Waffenschein nötig wäre.
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