NiedersachsenRechtNDS-RE-542-2022

Welche der nachgenannten Aussagen zu Wildschutzgebieten sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>In Wildschutzgebieten kann durch Rechtsverordnung das Betreten von Flächen zeitweise verboten werden, soweit es der Schutzzweck erfordert</p> und Wildschutzgebiete können durch Rechtsverordnung der Jagdbehörde festgelegt werden.

  • A)<p>Flächen, auf denen sich das Wild zum Brüten/Setzen oder zur Rast bevorzugt aufzuhalten pflegt, sind kraft Gesetzes Wildschutzgebiete</p>
  • B)Wildschutzgebiete können durch Rechtsverordnung der Jagdbehörde festgelegt werden
  • C)<p>In Wildschutzgebieten kann durch Rechtsverordnung das Betreten von Flächen zeitweise verboten werden, soweit es der Schutzzweck erfordert</p>
Erklärung

Richtig sind 2 und 3: Wildschutzgebiete entstehen nicht automatisch, sondern werden per Rechtsverordnung von der (unteren) Jagdbehörde ausgewiesen. In solchen Gebieten kann die Behörde – je nach Schutzzweck, z. B. während der Brut- oder Setzzeit – das Betreten zeitweise untersagen. Aussage 1 ist falsch, weil bloße Aufenthaltspräferenz des Wildes kein Wildschutzgebiet „kraft Gesetzes“ begründet.

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