Kurze Antwort
Richtig sind das unbefugte Zelten im fremden Wald sowie das unbefugte Unwirksammachen von Schutzvorrichtungen wie Kulturzäunen.
Beide Handlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Sammeln von Pilzen für den persönlichen Verzehr ist dagegen grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit.
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