Kurze Antwort
Richtig ist: Der Abschussplan ist vom Revierinhaber im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen.
Im Gemeinschaftsjagdbezirk muss der Jagdausübungsberechtigte den Abschussplan gemeinsam mit dem Jagdvorstand abstimmen. Alleinige Aufstellung oder Einvernehmen mit dem Jägerschaftsvorsitzenden ist rechtlich nicht vorgesehen.
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