NiedersachsenRechtNDS-RE-155-2022

Welche der nachgenannten Aussagen zur Abschussplanung im Gemeinschaftsjagdbezirk ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Abschussplan ist vom Revierinhaber im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen.

  • A)Der Abschussplan wird allein vom Revierinhaber aufgestellt
  • B)Der Abschussplan ist vom Revierinhaber im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen
  • C)Der Abschussplan ist vom Revierinhaber im Einvernehmen mit dem Jägerschaftsvorsitzenden aufzustellen
Erklärung

Im Gemeinschaftsjagdbezirk muss der Jagdausübungsberechtigte den Abschussplan gemeinsam mit dem Jagdvorstand abstimmen. Alleinige Aufstellung oder Einvernehmen mit dem Jägerschaftsvorsitzenden ist rechtlich nicht vorgesehen.

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