Kurze Antwort
Richtig sind: <p>Der Jagdscheininhaber benötigt für die Fangjagd einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang</p> und <p>Fallen für den Lebendfang müssen so beschaffen sein, dass eine Verletzung des gefangenen Wildes ausgeschlossen ist</p>.
Richtig sind 1 und 2: In vielen Ländern ist für die Fangjagd der Fallensachkundenachweis (Fallenlehrgang) vorgeschrieben. Lebendfangfallen müssen tierschutzgerecht einen unversehrten Fang gewährleisten. Aussage 3 ist falsch (Kontrollintervalle sind landesrechtlich geregelt, meist 1× täglich Totfang, 2× täglich Lebendfang oder mit Melder). Aussage 4 trifft so nicht generell zu; Anzeigepflichten für Schlag-/Totfangfallen sind landesrechtlich unterschiedlich. Regulations may vary depending on the federal state.
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