NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-14-2022

Welche der nachgenannten Aussagen zur „Roten Liste“ ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Sie ist eine Auflistung der in ihrem Bestand gefährdeten Pflanzen- und Tierarten.

  • A)<p>Sie ist ein Nachweis der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten in den Naturschutzgebieten</p>
  • B)Sie ist eine Auflistung der in ihrem Bestand gefährdeten Pflanzen- und Tierarten
  • C)Die in der Roten Liste aufgeführten Tierarten dürfen nicht bejagt werden
Erklärung

Richtig ist Aussage 2: Die Rote Liste ist ein Fachgutachten, das gefährdete und ausgestorbene Arten nach Gefährdungskategorien auflistet – international, national und auf Länderebene. Sie hat keine Gesetzeskraft; Jagdverbote ergeben sich nicht aus der Roten Liste, sondern aus Jagd- und Naturschutzrecht. Optionen 1 und 3 sind daher falsch.

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