Kurze Antwort
Richtig ist: Sie ist eine Auflistung der in ihrem Bestand gefährdeten Pflanzen- und Tierarten.
Richtig ist Aussage 2: Die Rote Liste ist ein Fachgutachten, das gefährdete und ausgestorbene Arten nach Gefährdungskategorien auflistet – international, national und auf Länderebene. Sie hat keine Gesetzeskraft; Jagdverbote ergeben sich nicht aus der Roten Liste, sondern aus Jagd- und Naturschutzrecht. Optionen 1 und 3 sind daher falsch.
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