NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-167-2022

Welche der nachgenannten Aussagen zur sachgerechten Entsorgung von Pflanzenschutzmittelresten ist richtig?

Kurze Antwort

Pflanzenschutzmittelreste sind stets als Sonderabfall zu behandeln und der Sondermüllentsorgung zuzuführen.

  • A)Pflanzenschutzmittelreste müssen vergraben werden
  • B)Pflanzenschutzmittelreste müssen der Sondermüllentsorgung zugeführt werden
  • C)Pflanzenschutzmittelreste können der Hausmüllentsorgung zugeführt werden
  • D)Pflanzenschutzmittelreste können über das Abwasser entsorgt werden
Erklärung

Reste von PSM dürfen weder vergraben, noch in den Hausmüll oder ins Abwasser gelangen, da sie Boden und Gewässer gefährden. Die fachgerechte Entsorgung über Sondermüll schützt Wild, Biotope und Lebensmittelketten.

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