Kurze Antwort
Pflanzenschutzmittelreste sind stets als Sonderabfall zu behandeln und der Sondermüllentsorgung zuzuführen.
Reste von PSM dürfen weder vergraben, noch in den Hausmüll oder ins Abwasser gelangen, da sie Boden und Gewässer gefährden. Die fachgerechte Entsorgung über Sondermüll schützt Wild, Biotope und Lebensmittelketten.
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