NiedersachsenRechtNDS-RE-537-2022

Welche der nachgenannten Betätigungen gehören zu dem jedermann zustehenden Recht des Betretens der freien Natur?

Kurze Antwort

Zum Betretungsrecht zählen Skifahren und das Betreten von Waldbeständen zum Pilzesammeln; das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten gehört nicht dazu.

  • A)Skifahren
  • B)Aufstellen von Wohnwagen
  • C)Zelten
  • D)Betreten von Waldbeständen zum Pilze suchen
Erklärung

Das allgemeine Betretungsrecht erlaubt Erholung wie Skifahren und das Begehen des Waldes. Campieren oder Wohnwagen aufstellen sind Sondernutzungen und ohne ausdrückliche Erlaubnis unzulässig. Regeln können je nach Bundesland konkretisiert sein.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten