Kurze Antwort
Zum Betretungsrecht zählen Skifahren und das Betreten von Waldbeständen zum Pilzesammeln; das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten gehört nicht dazu.
Das allgemeine Betretungsrecht erlaubt Erholung wie Skifahren und das Begehen des Waldes. Campieren oder Wohnwagen aufstellen sind Sondernutzungen und ohne ausdrückliche Erlaubnis unzulässig. Regeln können je nach Bundesland konkretisiert sein.
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