Kurze Antwort
Für die erstmalige Erteilung eines Jahresjagdscheins sind das Jägerprüfungszeugnis und der Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung erforderlich.
Die Ersterteilung setzt die bestandene Jägerprüfung und eine gültige Jagdhaftpflicht voraus. Eine Waffenbesitzkarte oder der Nachweis einer Jagdgelegenheit sind dafür nicht notwendig.
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