Kurze Antwort
Richtig sind: Scherenfalle und Tellereisen.
Richtig sind Scherenfalle und Tellereisen. In Niedersachsen sind Fallen verboten, die nicht unversehrt lebend fangen oder nicht sofort töten; Scherenfallen und Tellereisen gelten als tierschutzwidrig und sind landesrechtlich untersagt. Kastenfallen für Lebendfang sowie Abzugseisen (Eiabzugseisen, Schwanenhals) können – je nach Landesvorgaben und fachgerechtem Einbau – zulässig sein. Regulations may vary depending on the federal state.
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