NiedersachsenRechtNDS-RE-118-2022

Welche der nachgenannten Fallenarten dürfen in Niedersachsen zur Jagdausübung nicht verwendet werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Scherenfalle und Tellereisen.

  • A)Kastenfalle für Wiesel (Wiesel-Wippbrettfalle)
  • B)Kastenfalle für den Lebendfang eines Fuchses
  • C)Scherenfalle
  • D)Tellereisen
  • E)Eiabzugseisen
  • F)Schwanenhals
Erklärung

Richtig sind Scherenfalle und Tellereisen. In Niedersachsen sind Fallen verboten, die nicht unversehrt lebend fangen oder nicht sofort töten; Scherenfallen und Tellereisen gelten als tierschutzwidrig und sind landesrechtlich untersagt. Kastenfallen für Lebendfang sowie Abzugseisen (Eiabzugseisen, Schwanenhals) können – je nach Landesvorgaben und fachgerechtem Einbau – zulässig sein. Regulations may vary depending on the federal state.

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