Kurze Antwort
In Niedersachsen dürfen Rotwild und Damwild ohne besondere Erlaubnis nicht während der Nachtzeit erlegt werden.
Nach niedersächsischem Jagdrecht ist die Nachtjagd auf Rot- und Damwild untersagt. Schwarzwild, Fuchs und Feldhase sind zur Nachtzeit bejagbar; Möwen zählen hier nicht zu den betroffenen heimischen Schalenwildarten.
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