NiedersachsenRechtNDS-RE-122-2022

Welche der nachgenannten heimischen Wildarten dürfen in Niedersachsen ohne Erlaubnis nicht zur Nachtzeit erlegt werden?

Kurze Antwort

In Niedersachsen dürfen Rotwild und Damwild ohne besondere Erlaubnis nicht während der Nachtzeit erlegt werden.

  • A)Schwarzwild
  • B)Rotwild
  • C)Damwild
  • D)Fuchs
  • E)Feldhase
  • F)Möwen
Erklärung

Nach niedersächsischem Jagdrecht ist die Nachtjagd auf Rot- und Damwild untersagt. Schwarzwild, Fuchs und Feldhase sind zur Nachtzeit bejagbar; Möwen zählen hier nicht zu den betroffenen heimischen Schalenwildarten.

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