Kurze Antwort
In Niedersachsen dürfen Rehwild und Schwarzwild nicht mit Bleischrot erlegt werden.
Schrot ist für Schalenwild unweidgerecht und rechtlich unzulässig; hier ist Büchsengeschoss mit geeigneter Energie vorgeschrieben. Dachs, Wildkaninchen und Stockente dürfen grundsätzlich mit Schrot bejagt werden.
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