NiedersachsenRechtNDS-RE-123-2022

Welche der nachgenannten heimischen Wildarten dürfen in Niedersachsen nicht mit Bleischrot erlegt werden?

Kurze Antwort

In Niedersachsen dürfen Rehwild und Schwarzwild nicht mit Bleischrot erlegt werden.

  • A)Rehwild
  • B)Schwarzwild
  • C)Dachs
  • D)Wildkaninchen
  • E)Stockente
Erklärung

Schrot ist für Schalenwild unweidgerecht und rechtlich unzulässig; hier ist Büchsengeschoss mit geeigneter Energie vorgeschrieben. Dachs, Wildkaninchen und Stockente dürfen grundsätzlich mit Schrot bejagt werden.

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