Kurze Antwort
Besonders geschützt sind die Rote Waldameise und der Hirschkäfer; Kupferstecher und Buchdrucker sind nicht besonders geschützt.
Rote Waldameisen und Hirschkäfer stehen nach Naturschutzrecht unter besonderem Schutz. Kupferstecher und Buchdrucker sind Borkenkäfer und gelten als Forstschädlinge, für die kein besonderer Schutzstatus besteht.
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