NiedersachsenRechtNDS-RE-107-2022

Welche der nachgenannten Jagdhandlungen sind mit einem Jugendjagdschein zulässig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Teilnahme an einer Baujagd als Jäger mit weiteren zwei Schützen.

  • A)Einzeljagd auf Rehwild ohne Begleitung im Revier der Eltern
  • B)Teilnahme an einer Treibjagd als Jäger in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Person
  • C)Teilnahme an einer Baujagd als Jäger mit weiteren zwei Schützen
Erklärung

Richtig ist nur die Teilnahme an der Baujagd mit zwei weiteren Schützen. Jugendjagdscheininhaber dürfen die Jagd nur in Begleitung einer von den Erziehungsberechtigten beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsicht ausüben und sind als Schützen bei Gesellschaftsjagden (z. B. Treibjagd) ausgeschlossen. Einzeljagd ohne Begleitung ist unzulässig; die Baujagd zählt nicht als Gesellschaftsjagd und ist mit Aufsicht erlaubt.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten