Kurze Antwort
Richtig ist: Teilnahme an einer Baujagd als Jäger mit weiteren zwei Schützen.
Richtig ist nur die Teilnahme an der Baujagd mit zwei weiteren Schützen. Jugendjagdscheininhaber dürfen die Jagd nur in Begleitung einer von den Erziehungsberechtigten beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsicht ausüben und sind als Schützen bei Gesellschaftsjagden (z. B. Treibjagd) ausgeschlossen. Einzeljagd ohne Begleitung ist unzulässig; die Baujagd zählt nicht als Gesellschaftsjagd und ist mit Aufsicht erlaubt.
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