Kurze Antwort
Richtig ist: Schuss mit Kaliber 5,6 x 57 auf einen Frischling.
Verboten ist der Schuss auf übriges Schalenwild (z. B. Schwarzwild/Frischling) mit Büchsenpatronen unter Kaliber 6,5 mm bzw. ohne mind. E100 = 2.000 J (§19 BJagdG). Die 5,6 x 57 liegt unter 6,5 mm, daher unzulässig für Frischlinge. Ein Flintenlaufgeschoss auf Rehwild ist zulässig, da FLG als Einzelgeschoss für Schalenwild erlaubt ist.
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