Kurze Antwort
Ganzjährig sind vor jeder Benutzung die Hochsitze auf Schäden zu prüfen und nicht mehr benötigte Hochsitze abzubauen; die Instandhaltung der Verblendung ist keine UVV-Pflichtmaßnahme.
Die UVV Jagd (§ 7 VSG 4.4) verlangt eine Sicherheitsprüfung vor jeder Nutzung sowie mindestens jährlich und den Abbau entbehrlicher Einrichtungen. Verblendungen sind jagdpraktisch sinnvoll, aber nicht als ständige Pflichtmaßnahme zur Unfallverhütung gefordert.
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