NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-505-2022

Welche der nachgenannten Maßnahmen an Hochsitzen müssen Sie aus Gründen der Unfallverhütung während des gesamten Jahres beachten?

Kurze Antwort

Ganzjährig sind vor jeder Benutzung die Hochsitze auf Schäden zu prüfen und nicht mehr benötigte Hochsitze abzubauen; die Instandhaltung der Verblendung ist keine UVV-Pflichtmaßnahme.

  • A)Die Überprüfung auf eingetretene Schäden vor jeder Benutzung
  • B)Den Abbau der nicht mehr benötigten Hochsitze
  • C)Die Instandhaltung der Verblendung
Erklärung

Die UVV Jagd (§ 7 VSG 4.4) verlangt eine Sicherheitsprüfung vor jeder Nutzung sowie mindestens jährlich und den Abbau entbehrlicher Einrichtungen. Verblendungen sind jagdpraktisch sinnvoll, aber nicht als ständige Pflichtmaßnahme zur Unfallverhütung gefordert.

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