NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-43-2022

Welche der nachgenannten nicht dem Jagdrecht unterliegenden, in Niedersachsen vorkommenden Säugetiere, dürfen grundsätzlich nicht getötet werden?

Kurze Antwort

In Niedersachsen dürfen von den genannten Arten die Fledermaus und der Hamster grundsätzlich nicht getötet werden.

  • A)Fledermaus
  • B)Schermaus
  • C)Wanderratte
  • D)Hamster
Erklärung

Beide zählen zu den besonders geschützten Arten nach Naturschutzrecht. Schermaus und Wanderratte sind hiervon ausgenommen und unterliegen keinem generellen Tötungsverbot. Regulations may vary depending on the federal state.

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