Kurze Antwort
In Niedersachsen dürfen von den genannten Arten die Fledermaus und der Hamster grundsätzlich nicht getötet werden.
Beide zählen zu den besonders geschützten Arten nach Naturschutzrecht. Schermaus und Wanderratte sind hiervon ausgenommen und unterliegen keinem generellen Tötungsverbot. Regulations may vary depending on the federal state.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.