Kurze Antwort
In Niedersachsen dürfen die Haselmaus und der Siebenschläfer grundsätzlich nicht getötet werden.
Beide zählen zu den besonders geschützten Arten nach Naturschutzrecht. Rötelmaus und Feldmaus sind nicht besonders geschützt und fallen nicht unter dieses Tötungsverbot. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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