NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-44-2022

Welche der nachgenannten nicht dem Jagdrecht unterliegenden, in Niedersachsen vorkommenden Säugetiere, dürfen grundsätzlich nicht getötet werden?

Kurze Antwort

In Niedersachsen dürfen die Haselmaus und der Siebenschläfer grundsätzlich nicht getötet werden.

  • A)Haselmaus
  • B)Rötelmaus
  • C)Feldmaus
  • D)Siebenschläfer
Erklärung

Beide zählen zu den besonders geschützten Arten nach Naturschutzrecht. Rötelmaus und Feldmaus sind nicht besonders geschützt und fallen nicht unter dieses Tötungsverbot. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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