NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-45-2022

Welche der nachgenannten nicht dem Jagdrecht unterliegenden, in Niedersachsen vorkommenden Säugetiere, dürfen grundsätzlich nicht getötet werden?

Kurze Antwort

In Niedersachsen dürfen der Gartenschläfer und das Eichhörnchen grundsätzlich nicht getötet werden.

  • A)Gartenschläfer
  • B)Hausratte
  • C)Eichhörnchen
  • D)Erdmaus
Erklärung

Beide Arten sind nach Naturschutzrecht besonders geschützt. Hausratte und Erdmaus sind nicht besonders geschützt und fallen nicht unter dieses Tötungsverbot. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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