Kurze Antwort
In Niedersachsen dürfen der Gartenschläfer und das Eichhörnchen grundsätzlich nicht getötet werden.
Beide Arten sind nach Naturschutzrecht besonders geschützt. Hausratte und Erdmaus sind nicht besonders geschützt und fallen nicht unter dieses Tötungsverbot. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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