NiedersachsenRechtNDS-RE-15-2022

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Niedersachsen dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Waschbär und Elster.

  • A)Silberreiher
  • B)Bisam
  • C)Waschbär
  • D)Europäische Nerz
  • E)Eichelhäher
  • F)Elster
Erklärung

Richtig sind Waschbär und Elster. In Niedersachsen zählen beide zu den jagdbaren Arten nach Landesrecht. Silberreiher, Bisam und Europäischer Nerz unterliegen dort nicht dem Jagdrecht; der Eichelhäher ist in Niedersachsen ebenfalls nicht jagdbar. Regeln können je nach Bundesland abweichen.

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