NiedersachsenRechtNDS-RE-17-2022

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Niedersachsen dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Mink (Amerikanischer Nerz) und Höckerschwan.

  • A)Bisam
  • B)Mink (Amerikanischer Nerz)
  • C)Europäischer Nerz
  • D)Brachvogel
  • E)Ziegenmelker
  • F)Höckerschwan
Erklärung

Richtig sind Mink (Amerikanischer Nerz) und Höckerschwan, weil sie in Niedersachsen jagdrechtlich als Wild geführt werden. Der Europäische Nerz sowie Brachvogel und Ziegenmelker unterliegen nicht dem Jagdrecht (streng/ besonders geschützt), der Bisam ebenfalls nicht; teils können Landeslisten vom Bundesjagdrecht abweichen.

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