NiedersachsenRechtNDS-RE-19-2022

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Niedersachsen dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

In Niedersachsen unterliegen der Wolf und die Wachtel dem Jagdrecht; Kegelrobbe, Bisam, Waldohreule und Eichelhäher unterliegen dort nicht dem Jagdrecht.

  • A)Kegelrobbe
  • B)Bisam
  • C)Wolf
  • D)Wachtel
  • E)Waldohreule
  • F)Eichelhäher
Erklärung

Nach niedersächsischem Jagdrecht zählen Wolf und Wachtel zum jagdbaren Wild, der Wolf ist jedoch ganzjährig geschont. Die übrigen genannten Arten sind in Niedersachsen nicht dem Jagdrecht zugeordnet. Regeln können je nach Bundesland variieren.

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