Kurze Antwort
Richtig sind: Europäischer Nerz und Saatkrähe.
Richtig sind Europäischer Nerz und Saatkrähe. Begründung: Der Europäische Nerz ist streng geschützt und fällt naturschutzrechtlich, nicht jagdrechtlich; er ist in Niedersachsen kein jagdbares Wild. Die Saatkrähe ist ebenfalls nicht dem Jagdrecht unterstellt. Marderhund, Mauswiesel, Luchs und Rabenkrähe unterliegen in Niedersachsen dem Jagdrecht (teils ganzjährig geschont, z. B. Luchs).
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