NiedersachsenRechtNDS-RE-14-2022

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Niedersachsen nicht dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Europäischer Nerz und Saatkrähe.

  • A)Marderhund
  • B)Mauswiesel
  • C)Europäischer Nerz
  • D)Luchs
  • E)Saatkrähe
  • F)Rabenkrähe
Erklärung

Richtig sind Europäischer Nerz und Saatkrähe. Begründung: Der Europäische Nerz ist streng geschützt und fällt naturschutzrechtlich, nicht jagdrechtlich; er ist in Niedersachsen kein jagdbares Wild. Die Saatkrähe ist ebenfalls nicht dem Jagdrecht unterstellt. Marderhund, Mauswiesel, Luchs und Rabenkrähe unterliegen in Niedersachsen dem Jagdrecht (teils ganzjährig geschont, z. B. Luchs).

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